Promillerechner

Promillegrenzen im Ausland: mit dem Auto in den Urlaub

Im Ausland gilt das Recht des Landes, in dem man gerade fährt. Die deutsche Probezeit spielt dort keine Rolle, es zählen die Regeln des Landes für Fahranfänger, die meist am Ausstellungsdatum des Führerscheins oder am Alter anknüpfen. Auf einer Route durch mehrere Länder bestimmt das strengste Land, wie viel beim Abendessen erlaubt ist. In Tschechien, der Slowakei und Ungarn ist es nichts.

LandallgemeinFahranfänger und Berufsfahrer
Österreich0,5 ‰0,1 ‰ Probeführerschein (3 Jahre), Lkw und Bus
Schweiz0,5 ‰0,1 ‰ Führerausweis auf Probe, Berufsfahrer
Italien0,5 ‰0,0 ‰ erste drei Jahre, unter 21, Berufsfahrer
Frankreich0,5 ‰0,2 ‰ Probezeit (3 Jahre), Busfahrer
Spanien0,5 ‰0,3 ‰ erste zwei Jahre, Berufsfahrer
Portugal0,5 ‰0,2 ‰ Probezeit, Berufsfahrer
Griechenland0,5 ‰0,2 ‰ Fahranfänger, Motorradfahrer, Berufsfahrer
Kroatien0,5 ‰0,0 ‰ bis 24 Jahre, Berufsfahrer
Slowenien0,5 ‰0,0 ‰ Fahranfänger, Berufsfahrer
Niederlande0,5 ‰0,2 ‰ erste fünf Jahre
Belgien0,5 ‰0,2 ‰ Berufsfahrer
Luxemburg0,5 ‰0,2 ‰ Fahranfänger, Berufsfahrer
Dänemark, Finnland0,5 ‰keine eigene Grenze
Großbritannien0,8 ‰Schottland 0,5 ‰ für alle
Polen0,2 ‰0,2 ‰
Schweden, Norwegen0,2 ‰0,2 ‰
Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien0,0 ‰0,0 ‰

Stand der Recherche; Grenzwerte und Bußgelder ändern sich. Vor der Reise beim Automobilclub oder der Botschaft des Ziellands prüfen.

Was die Grenzen praktisch bedeuten: 0,2 ‰ erreicht eine 60 kg schwere Frau schon mit einem Glas Sekt, ein 80 kg schwerer Mann mit einem kleinen Bier. Wer in einem Land mit 0,2 ‰ oder 0,0 ‰ fahren muss, trinkt am Abend davor nichts oder plant die Abfahrt mit dem Promillerechner nach der Uhrzeit für 0,0 ‰.

Österreich: 0,5 ‰ und 0,1 ‰ für Probeführerschein

Österreich staffelt Strafe und Führerscheinentzug nach dem Messwert. Gemessen wird meist mit dem Alkomaten in mg/l, 0,25 mg/l entsprechen 0,5 ‰. Die 0,1-‰-Grenze gilt für die dreijährige Probezeit, für Lkw- und Busfahrer und für Mopedfahrer unter 20. Fahrer mit deutschem Führerschein bekommen statt des Entzugs ein Fahrverbot für Österreich für dieselbe Dauer.

MesswertGeldstrafeEntzug oder Fahrverbot in Österreichweitere Folgen
0,5–0,79 ‰300–3.700 €nein beim ersten MalVormerkung im Register
0,8–1,19 ‰800–3.700 €mindestens 1 MonatNachschulung
1,2–1,59 ‰1.200–4.400 €mindestens 4 MonateNachschulung
ab 1,6 ‰1.600–5.900 €mindestens 6 MonateNachschulung, amtsärztliches Gutachten, verkehrspsychologische Untersuchung

Den Vortest am Straßenrand darf man ablehnen, dann ist aber der Alkomattest Pflicht. Wer Alkomat oder Blutabnahme verweigert, wird wie mit mehr als 1,6 ‰ bestraft. Polizisten können bei Ausländern eine vorläufige Sicherheitsleistung verlangen und bei Weigerung den Fahrzeugschlüssel oder das Fahrzeug einbehalten.

Schweiz: 0,5 ‰ und 0,1 ‰ für Neulenker

Die Schweiz misst meist Atemalkohol: 0,25 mg/l entsprechen 0,5 ‰, 0,4 mg/l entsprechen 0,8 ‰. Die Grenze von 0,1 ‰ gilt für den Führerausweis auf Probe in den ersten drei Jahren, für Lernfahrer, Fahrlehrer und Berufsfahrer.

  • 0,5–0,79 ‰: leichte Widerhandlung mit Busse und Verwarnung. Wer in den zwei Jahren davor schon einen Ausweisentzug hatte, verliert den Ausweis für mindestens einen Monat.
  • ab 0,8 ‰: qualifizierte Angetrunkenheit, Strafverfahren mit Geldstrafe in Tagessätzen nach Einkommen und mindestens drei Monaten Ausweisentzug. Für Ausländer gilt das als Fahrverbot in der Schweiz.
  • Neulenker: Wer auf Probe fährt und den Ausweis wegen Alkohol verliert, verlängert die Probezeit um ein Jahr; beim zweiten Mal verfällt der Ausweis.

Italien: Null Promille in den ersten drei Jahren

Italien verlangt 0,0 ‰ von allen, die den Führerschein weniger als drei Jahre haben, von Fahrern unter 21 und von Berufsfahrern. Das gilt auch für Deutsche mit frischem Führerschein, weil Italien nach dem Ausstellungsdatum fragt, nicht nach der deutschen Probezeit. Eine Strafe für Neulinge gibt es schon bei 0,01 bis 0,5 ‰. Die Strafen wurden mit der Reform der Straßenverkehrsordnung Ende 2024 verschärft:

MesswertGeldstrafeFührerscheinentzugweitere Folgen
0,5–0,8 ‰rund 570–2.170 €3–6 MonateOrdnungswidrigkeit
0,8–1,5 ‰800–3.200 €6–12 MonateStraftat, Haft bis 6 Monate
über 1,5 ‰1.500–6.000 €1–2 JahreHaft 6–12 Monate, Beschlagnahme des eigenen Autos

Nachts zwischen 22 und 7 Uhr erhöhen sich die Strafen um ein Drittel bis die Hälfte. Wer ab 0,8 ‰ verurteilt wurde, darf in Italien danach für zwei bis drei Jahre nur Fahrzeuge mit Alkohol-Wegfahrsperre (Alcolock) fahren.

Frankreich: 0,2 ‰ in der Probezeit

  • 0,2 ‰ gilt für Fahrer in der dreijährigen Probezeit (permis probatoire, zwei Jahre nach begleitetem Lernen) und für Busfahrer. Ein Glas Wein reicht dafür oft schon.
  • 0,5–0,79 ‰: pauschal 135 €, Abzug von sechs Punkten im französischen System und Fahrverbot bis drei Jahre möglich. Für Deutsche gilt das Fahrverbot in Frankreich.
  • ab 0,8 ‰: Straftat (délit) mit bis zu 4.500 € und zwei Jahren Haft, Sicherstellung des Führerscheins und oft des Autos vor Ort.
  • Kontrollen finden oft an Autobahnausfahrten, Mautstellen und vor Ferienorten statt. Die Polizei kann von Ausländern eine Sicherheitsleistung sofort verlangen.

Spanien und Portugal

Beide Länder setzen 0,5 ‰ als allgemeine Grenze. Spanien verlangt 0,3 ‰ von Fahranfängern in den ersten zwei Jahren und von Berufsfahrern. Ein Verstoß kostet 500 €, bei mehr als doppeltem Grenzwert oder im Wiederholungsfall 1.000 €. Ab 1,2 ‰ (0,6 mg/l Atemalkohol) ist es eine Straftat mit Geldstrafe, gemeinnütziger Arbeit oder Haft und Fahrverbot von ein bis vier Jahren. Wer die Kontrolle verweigert, begeht ebenfalls eine Straftat. Portugal verlangt 0,2 ‰ in der Probezeit und von Berufsfahrern; die Geldbußen beginnen bei 250 €, ab 1,2 ‰ ist es eine Straftat mit Haft bis zu einem Jahr. Beide Länder kassieren Bußgelder von Touristen oft sofort. Wer nicht zahlen kann, muss das Auto stehen lassen. Bei sofortiger Zahlung gibt es in Spanien einen Nachlass von 50 %.

Kroatien, Slowenien und Ungarn

Kroatien
0,5 ‰ allgemein, 0,0 ‰ für junge Fahrer bis 24 Jahre, Berufsfahrer und Fahrer von Bussen und Lkw. Ab 0,5 ‰ Geldstrafe und Fahrverbot, ab 1,5 ‰ höhere Strafen bis zur Haft. Die Polizei kontrolliert auf den Zufahrten zu den Adria-Orten häufig.
Slowenien
0,5 ‰ allgemein, 0,0 ‰ für Fahranfänger in den ersten Jahren und Berufsfahrer. Transitland auf dem Weg nach Kroatien, also bei der Tour ab Österreich mitplanen. Bei hohen Werten kann die Polizei den Fahrer bis zur Ausnüchterung festhalten.
Ungarn
0,0 ‰ für alle. Schon geringe Werte werden mit Geldbuße und Fahrverbot geahndet, ab 0,5 ‰ ist es eine Straftat. Ausländern kann die Polizei Führerschein und Fahrzeug bis zur Zahlung einbehalten.

Tschechien, Slowakei und Polen

Tschechien und die Slowakei kennen keine Toleranz: 0,0 ‰ für alle Fahrer. In Tschechien ist ab 1,0 ‰ oder bei Ausfallerscheinungen eine Straftat erreicht. Polen erlaubt 0,2 ‰ und hat die Strafen seit 2022 deutlich erhöht:

  • 0,2–0,5 ‰: Ordnungswidrigkeit mit mindestens 2.500 Złoty (rund 580 €) und Fahrverbot von sechs Monaten bis drei Jahren.
  • ab 0,5 ‰: Straftat mit Haft bis drei Jahren, Fahrverbot von mindestens drei Jahren und einer Zahlung an einen Opferfonds von mindestens 5.000 Złoty.
  • ab 1,5 ‰: Seit 2024 wird das Auto eingezogen; gehört es dem Fahrer nicht, etwa beim Mietwagen, muss er den Wert ersetzen.

Wer am Abend in Prag zwei Bier trinkt, fährt am nächsten Morgen nur dann sicher, wenn der Körper bei 0,0 ‰ ist. Bei 0,15 ‰ Abbau pro Stunde braucht ein 80 kg schwerer Mann nach zwei großen Bier etwa drei bis vier Stunden, eine 60 kg schwere Frau etwa fünf bis sechs.

Niederlande, Belgien und Dänemark

0,5 ‰

Niederlande

0,2 ‰ in den ersten fünf Jahren nach dem Führerschein. Ausländische Fahranfänger fallen ebenfalls darunter. Ab 0,5 ‰ Bußgeld ab rund 300 €, bei hohen Werten Strafverfahren und Fahrverbot.

0,5 ‰

Belgien

0,2 ‰ für Berufsfahrer. Bei Kontrollen ab 0,5 ‰ folgt ein Fahrverbot vor Ort für mehrere Stunden, bei hohen Werten die Sicherstellung des Führerscheins für bis zu 15 Tage.

0,5 ‰

Dänemark

Keine eigene Grenze für Fahranfänger. Die Geldstrafe richtet sich nach dem Monatseinkommen und dem Messwert, ab 2,0 ‰ oder im Wiederholungsfall kann der Staat das Auto einziehen.

Skandinavien: 0,2 ‰ in Schweden und Norwegen

Schweden und Norwegen setzen die Grenze für alle Fahrer bei 0,2 ‰. Schweden bemisst die Geldstrafe in Tagessätzen nach Einkommen; ab 1,0 ‰ gilt schwere Trunkenheit am Steuer mit Haft bis zu zwei Jahren. Norwegen berechnet die Geldstrafe nach dem Bruttoeinkommen, meist mindestens ein bis anderthalb Monatsgehälter, und verhängt ab 1,2 ‰ in der Regel eine Haftstrafe. Finnland und Dänemark liegen bei 0,5 ‰. Auf Fährhäfen kontrolliert die Polizei oft direkt an der Rampe.

Fähre und Nachtfahrt: Wer an Bord trinkt und nach der Ankunft fährt, wird in Schweden und Norwegen mit 0,2 ‰ gemessen. Zwei Gläser Wein um 22 Uhr können bei der Ankunft um 7 Uhr früh noch darüber liegen, wenn der Höchstwert über 1,0 ‰ lag.

Bußgeld aus dem EU-Ausland in Deutschland

Bußgelder aus EU-Ländern ab 70 € vollstreckt das Bundesamt für Justiz in Deutschland, aus Österreich schon ab 25 €. Ein Bescheid aus dem Ausland lässt sich also nicht durch die Heimreise erledigen; wer nicht zahlt, riskiert eine Pfändung und beim nächsten Grenzübertritt eine Festnahme. Mit der Schweiz gibt es kein solches Abkommen, offene Bußen können aber bei der nächsten Einreise eingefordert werden.

  • Punkte: Für Verstöße im Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg.
  • Fahrverbot: Ein ausländisches Fahrverbot gilt bisher nur im jeweiligen Land. Die EU hat 2025 eine Richtlinie beschlossen, nach der Fahrverbote wegen schwerer Verstöße wie Trunkenheitsfahrten künftig auch im Heimatland gelten sollen; die Mitgliedstaaten setzen sie in den nächsten Jahren um.
  • Straftaten: Ein Strafurteil im EU-Ausland kann ins deutsche Bundeszentralregister eingetragen werden. Die Fahrerlaubnisbehörde erfährt davon nicht automatisch, eine MPU-Anordnung ist deshalb selten, aber möglich.
  • Bescheid prüfen: Einspruchsfristen im Ausland sind oft kürzer als in Deutschland. Der ADAC und Verbraucherzentralen helfen bei der Übersetzung.

Mietwagen und Fahrerwechsel nach dem Abendessen

  1. Fahrer eintragen: Vor der Abholung prüfen, wer im Mietvertrag als Fahrer eingetragen ist. Ein nicht eingetragener Fahrer hat keinen Versicherungsschutz, auch wenn er nüchtern ist.
  2. Fahrerwechsel planen: Wenn einer trinkt, fährt der zweite eingetragene Fahrer zurück. Für ihn gelten die Fahranfänger-Regeln des Landes, wenn sein Führerschein jünger als zwei bis fünf Jahre ist, je nach Land.
  3. Mietbedingungen lesen: Fast alle Vermieter schließen Alkoholfahrten aus. Bei einem Unfall unter Alkohol zahlt der Fahrer den Schaden am Mietwagen selbst, die vereinbarte Selbstbeteiligung schützt dann nicht.
  4. Beschlagnahme beachten: In Polen und Italien droht bei hohen Werten die Einziehung des Fahrzeugs oder Wertersatz, bei Mietwagen also eine Rechnung über den Fahrzeugwert.
  5. Rückweg am Morgen: Die Abfahrt mit der langsamen Abbaurate von 0,1 ‰ pro Stunde planen, besonders in Ländern mit 0,2 ‰ oder 0,0 ‰.