MPU nach Alkohol: Anordnung, Abstinenznachweis und Ablauf
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) entscheidet, ob jemand nach einer Alkoholfahrt die Fahrerlaubnis zurückbekommt. Sie besteht aus Fragebogen, medizinischer Untersuchung mit Blutwerten, Leistungstest am Computer und einem psychologischen Gespräch. Wer früh weiß, welche Nachweise verlangt werden, und direkt nach der Tat damit beginnt, verkürzt die Zeit ohne Führerschein um Monate.
Wann die Behörde eine MPU anordnet
Grundlage ist § 13 FeV. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die MPU an, wenn Tatsachen auf Alkoholmissbrauch oder Abhängigkeit hindeuten. Sie formuliert eine konkrete Fragestellung, etwa: „Ist zu erwarten, dass der Betroffene auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird?“ Ohne positives Gutachten erteilt sie keine Fahrerlaubnis neu oder entzieht eine bestehende.
| Anlass | Fahrzeug | MPU |
|---|---|---|
| ab 1,6 ‰ oder 0,8 mg/l | Auto, Motorrad, E-Scooter, Fahrrad | zwingend |
| wiederholte Alkoholverstöße | Kraftfahrzeuge | zwingend, schon ab zwei Ordnungswidrigkeiten mit 0,5 ‰ |
| ab 1,1 ‰ ohne Ausfallerscheinungen | Kraftfahrzeuge | möglich seit BVerwG 2021 |
| Hinweise auf Missbrauch | auch ohne Fahrt, etwa nach Polizeieinsatz mit hohem Wert | möglich |
| ärztlich festgestellte Abhängigkeit | unabhängig von einer Fahrt | ärztliches Gutachten, danach MPU |
Eine erste Trunkenheitsfahrt zwischen 1,1 und 1,59 ‰ mit Ausfallerscheinungen führt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von 2017 nicht automatisch zur MPU. Die Fahrerlaubnis wird vom Strafgericht entzogen und nach der Sperrfrist ohne Gutachten neu erteilt. Die MPU-Anordnung kommt meist erst mit dem Antrag auf Neuerteilung; die Frist zur Vorlage beträgt dann zwei bis drei Monate.
MPU schon ab 1,1 ‰ ohne Ausfallerscheinungen
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2021 entschieden (3 C 3.20), dass die Behörde eine MPU auch unter 1,6 ‰ verlangen darf. Voraussetzung ist ein Wert ab 1,1 ‰, bei dem der Fahrer keine Ausfallerscheinungen gezeigt hat. Wer mit 1,3 ‰ sicher spricht, geradeaus geht und ruhig wirkt, gilt als alkoholgewöhnt, denn Ungeübte zeigen bei solchen Werten deutliche Ausfälle wie Lallen, Schwanken oder verlangsamte Reaktion. Ein unauffälliges Protokoll von Polizei und Blutentnahme-Arzt kann also gegen den Fahrer sprechen. Die Behörde liest beide Berichte und entscheidet im Einzelfall. Wer zwischen 1,1 und 1,6 ‰ lag, sollte deshalb die Akte über einen Anwalt anfordern, bevor er bei der Behörde etwas sagt.
Abstinenz oder kontrolliertes Trinken
Das Gutachten fragt, ob der Alkoholkonsum dauerhaft so geändert ist, dass Trinken und Fahren sicher getrennt bleiben. Welches Ziel verlangt wird, folgt aus den Beurteilungskriterien der Fachgesellschaften und der eigenen Vorgeschichte.
- Abstinenz
- Kein Alkohol, nachgewiesen über 6 Monate, bei Abhängigkeit über 12 Monate. Verlangt bei Abhängigkeit, sehr hohen Werten über etwa 2 ‰, mehreren Taten, Kontrollverlust oder wenn kontrolliertes Trinken schon einmal gescheitert ist.
- Kontrolliertes Trinken
- Wenig Alkohol nach festen Regeln, etwa höchstens zwei Gläser zu besonderen Anlässen und nie vor einer Fahrt. Möglich bei Ersttätern ohne Hinweise auf Abhängigkeit. Belegt durch Leberwerte, oft auch durch ein Haar-EtG unter 30 pg/mg, und eine stabile Änderung über mindestens sechs Monate.
Urin-EtG-Kontrollen: Anzahl und Termine
Im Urin wird nicht Alkohol gesucht, sondern sein Abbaustoff Ethylglucuronid (EtG). Er bleibt nach einem Trinkereignis etwa 36 bis 80 Stunden nachweisbar, nach großen Mengen länger. Das Programm läuft bei einem forensisch anerkannten Labor nach den CTU-Kriterien (Chemisch-Toxikologische Untersuchungen), sonst erkennt die Begutachtungsstelle es nicht an.
- Vertrag: Mit einem anerkannten Anbieter einen Abstinenzvertrag schließen, Ausweis vorlegen und eine Telefonnummer angeben, unter der man werktags erreichbar ist. Abwesenheiten wie Urlaub vorher melden.
- Einbestellung: Das Labor ruft unvorhersehbar an, meist mit einer Frist von 24 Stunden. Ein verpasster Termin ohne triftigen Grund gilt als positiv und bricht das Programm ab.
- Abgabe: Unter Sicht, mit Ausweis. Die Probe wird auf EtG und Kreatinin getestet; zu stark verdünnter Urin gilt als ungültig. Ab
0,1 mg/lEtG gilt die Probe als Konsumnachweis. - Anzahl: Für 6 Monate sind mindestens 4 Kontrollen üblich, für 12 Monate mindestens 6. Am Ende stellt das Labor ein Gesamtzertifikat für die MPU aus.
Desinfektionsmittel, alkoholhaltige Kosmetik und Mundwasser, Hustensaft, Kefir, alkoholfreies Bier, Pralinen und Soßen mit Wein können EtG im Urin erhöhen. Während des Programms meidet man sie konsequent und meldet Medikamente dem Labor vorher. Eine „positive“ Probe wegen Händedesinfektion akzeptiert keine Begutachtungsstelle als Ausrede.
Haaranalyse: 3 cm für drei Monate
Kopfhaar wächst etwa einen Zentimeter pro Monat und lagert EtG ein. Eine Probe von 3 cm kopfhautnahem Haar deckt rund drei Monate ab, zwei lückenlose Proben ergeben ein halbes Jahr, vier ein Jahr. Die erste Probe ist frühestens nach drei bis fünf Monaten Abstinenz sinnvoll, weil das Haar erst aus der Kopfhaut herauswachsen muss und älteres Haar früheren Konsum enthält. Die Haaranalyse braucht keine kurzfristigen Termine und eignet sich für Menschen mit Schichtarbeit oder viel Reisen.
- Grenzwerte: Ab 7 pg/mg EtG gilt Konsum als belegt, Werte ab 30 pg/mg sprechen für übermäßiges Trinken.
- Haarlänge: Mindestens 3 cm am Hinterkopf, also vor der Entnahme nicht kurz schneiden.
- Behandlung: Gefärbtes, getöntes, gebleichtes oder dauergewelltes Haar ist ungeeignet, weil die Chemie EtG zerstört.
- Körperhaar: Akzeptieren die Stellen meist nur zu Beginn, weil seine Wachstumsrate unsicher ist.
- Kosten: Je Probe mit Entnahme und Labor meist 150 bis 220 €.
Medizinischer Teil und Leberwerte
Die Ärztin oder der Arzt der Begutachtungsstelle fragt Vorerkrankungen, Medikamente und die Trinkgeschichte ab, untersucht körperlich auf Zeichen chronischen Konsums wie Zittern, Gefäßzeichnungen oder vergrößerte Leber und nimmt Blut ab. Im Mittelpunkt stehen Leberwerte und Marker für Alkoholkonsum. Auffällige Werte widersprechen behaupteter Abstinenz, normale Werte allein beweisen sie aber nicht.
- GGT: Leberenzym, steigt bei regelmäßigem Trinken, normalisiert sich nach zwei bis sechs Wochen Abstinenz.
- CDT: Eiweiß, das bei täglich mehr als etwa 50 bis 80 g Alkohol über rund zwei Wochen ansteigt. Gilt als spezifischster Blutmarker.
- GOT und GPT: weitere Leberwerte, unspezifisch, aber Teil des Gesamtbilds.
- MCV: Größe der roten Blutkörperchen, reagiert erst nach Monaten und normalisiert sich langsam.
- Triglyceride und Harnsäure: können bei hohem Konsum erhöht sein und werden mit eingeordnet.
Leistungstest am Computer
Der Leistungsteil prüft Reaktion, Konzentration, Aufmerksamkeit unter Belastung und visuelle Orientierung. Typisch sind Aufgaben, bei denen man auf Farb- und Tonsignale mit Tasten und Fußpedalen reagiert, Bildreihen, in denen Veränderungen zu erkennen sind, und kurz eingeblendete Verkehrsszenen, deren Inhalt man danach benennt. Er dauert 30 bis 45 Minuten. Das Ergebnis wird mit Prozenträngen einer Vergleichsgruppe gemessen; für Pkw-Fahrer gilt ein Wert unter dem 16. Prozentrang als auffällig. Ein schwacher Test allein führt selten zum negativen Gutachten, kann aber bei Grenzfällen den Ausschlag geben und eine Fahrverhaltensbeobachtung nach sich ziehen. Ausgeschlafen, mit Brille, falls nötig, und ohne Restalkohol antreten.
Psychologisches Gespräch: Trinkgeschichte und Änderung
Das Gespräch dauert etwa eine Stunde und entscheidet die meisten Gutachten. Die Psychologin oder der Psychologe kennt die Akte und prüft, ob die Angaben schlüssig zu den Messwerten passen und ob die Änderung dauerhaft trägt. Auswendig gelernte Antworten fallen auf; überzeugend ist, wer konkret und mit eigenen Beispielen erzählt.
Wie viel und wie oft wurde früher getrunken?
Erwartet werden konkrete Mengen, Getränke und Anlässe, die zum gemessenen Wert passen. Wer mit 1,8 ‰ angibt, zwei Bier getrunken zu haben, widerspricht dem Befund. Der Promillerechner zeigt, welche Menge zu einem Wert passt.
Warum kam es zur Fahrt?
Gemeint sind die Ursachen hinter dem Trinken: Gewohnheit, Stress, Konflikte, Gruppendruck, Trinken zum Entspannen oder Einschlafen. Die Umstände des Abends allein reichen als Erklärung nicht.
Was hat sich seitdem geändert?
Nachweise, Beratung oder Therapie, neue Routinen im Alltag und konkrete Strategien für Feiern ohne Alkohol oder mit festen Grenzen. Die Änderung muss seit mindestens sechs Monaten gelebt werden und auch Rückfallsituationen benennen.
Wie geht es weiter, wenn es schwierig wird?
Gefragt wird nach Warnsignalen und einem Plan: wer angerufen wird, welche Situationen gemieden werden, wie man auf Druck in der Gruppe reagiert.
Kosten für MPU und Nachweise
Die Gebühren für die MPU sind bundesweit in der Gebührenordnung festgelegt und unterscheiden sich zwischen den Begutachtungsstellen kaum. Begutachten dürfen nur akkreditierte Stellen; die Behörde nennt sie in der Anordnung, man wählt selbst und gibt die Zustimmung zur Übersendung der Akte. Das Gutachten kommt meist ein bis zwei Wochen nach dem Termin und geht nur an den Betroffenen.
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Gebühr der Alkohol-MPU | 400–800 € |
| Urinanalyse je Kontrolle | 25–115 € |
| Abstinenzprogramm Urin, 6 Monate | rund 300–600 € |
| Haaranalyse je Probe | 150–220 € |
| Verkehrspsychologische Vorbereitung | je nach Anbieter mehrere hundert bis über tausend Euro |
| Kurs nach § 70 FeV | je nach Träger mehrere hundert Euro |
| Antrag auf Neuerteilung | 40–100 € |
Bei Vorbereitungskursen auf Seriosität achten: Ein Erfolg lässt sich nicht garantieren, und Anbieter mit „MPU-Garantie“ oder Kurzkursen ohne Abstinenzzeit sind zu meiden. Verkehrspsychologen mit Zertifizierung und Begutachtungsstellen nennen Ansprechpartner.
Negatives Gutachten: Kurs nach § 70 FeV
Ein negatives Gutachten muss man der Behörde nicht vorlegen; wer es nicht einreicht, bekommt aber auch keine Fahrerlaubnis. Wer gar keins vorlegt, dem darf die Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV fehlende Eignung unterstellen. Empfiehlt das Gutachten einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV, ersetzt die Teilnahme eine zweite MPU. Der Kurs läuft in Gruppensitzungen über drei bis vier Wochen bei einem anerkannten Träger; danach erteilt die Behörde die Fahrerlaubnis mit der Teilnahmebescheinigung. Ohne diese Empfehlung bleibt nur eine neue MPU, sinnvoll erst, wenn die im Gutachten genannten Mängel behoben sind, etwa durch weitere Abstinenzmonate oder eine Beratung. Das Gutachten nennt diese Mängel konkret, daraus folgt der Plan für den zweiten Anlauf.